KYC-Verifizierung: Welche Dokumente, welche Fristen, welche Fallen
Die Kontoprüfung ist der Punkt, an dem die meisten Auszahlungen hängenbleiben — fast immer aus Gründen, die sich in fünf Minuten vorher hätten vermeiden lassen.
KYC steht für „Know Your Customer" und bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung. Sie ist keine Schikane des Anbieters, sondern folgt aus dem Geldwäscherecht — und sie findet in jedem Fall statt. Die einzige Frage ist, ob rechtzeitig oder im ungünstigsten Moment.
Was verlangt wird
| Nachweis | Womit | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Identität | Personalausweis oder Reisepass | alle vier Ecken sichtbar, nichts abgeschnitten, nicht abgelaufen |
| Anschrift | Meldebescheinigung, Strom-, Gas- oder Telefonrechnung | meist höchstens drei Monate alt, Name und Adresse lesbar |
| Zahlungsmittel | Kartenfoto, Kontoauszug, Wallet-Screenshot | Kartennummer bis auf die letzten vier Ziffern abdecken, Prüfziffer verdecken |
| Mittelherkunft | Gehaltsabrechnung, Kontoauszug | nur bei höheren Beträgen, aber dann verbindlich |
Der Ablauf
- Hochladen im Konto — nicht per E-Mail. Anhänge gehen unterwegs verloren und sind schlecht geschützt.
- Automatische Vorprüfung, oft binnen Minuten.
- Manuelle Prüfung bei Auffälligkeiten: typisch 24 bis 72 Stunden, am Wochenende länger.
- Freigabe. Erst danach sind Auszahlungen möglich — bei den bekannten Laufzeiten.
Die sechs häufigsten Ablehnungsgründe
- Abgeschnittene Ecken. Der Ausweis muss vollständig im Bild sein, inklusive Rand.
- Blitzlicht auf dem Hologramm. Reflexionen überdecken Sicherheitsmerkmale — bei Tageslicht fotografieren.
- Adresse weicht ab. Der Nachweis muss zur im Konto hinterlegten Anschrift passen, Zeichen für Zeichen.
- Rechnung zu alt. Drei Monate sind die übliche Grenze, nicht sechs.
- Fremdes Zahlungsmittel. Die Karte oder das Konto muss auf Ihren Namen laufen. Das Konto der Partnerin ist ein harter Abbruchgrund.
- Screenshot statt Dokument. Ausschnitte aus Banking-Apps werden häufig abgelehnt; gefordert ist der vollständige Auszug oder das PDF.
Wenn nachträglich geprüft wird
Eine erneute Prüfung nach Jahren ist zulässig und kommt vor — etwa bei ungewöhnlich hohen Gewinnen oder geänderten Daten. Verdächtig wird es erst, wenn Dokumente verlangt werden, die bei der Einzahlung nie ein Thema waren, oder wenn die Anforderungen mit jeder Nachreichung wachsen. Beides gehört zu den Punkten, die unser Prüfstand ausdrücklich abfragt.