Spielersperre aufheben: Wartezeit, Antrag und was danach passiert
Eine OASIS-Sperre endet nicht mit dem Kalender. Sie endet mit einem Antrag — und der greift erst nach einer Wartezeit, die bewusst eingebaut ist.
Wer sich hat sperren lassen, geht oft davon aus, dass die Sperre nach drei Monaten von selbst abläuft. Das tut sie nicht. Die drei Monate sind eine Mindestdauer, keine Laufzeit. Solange Sie nichts unternehmen, bleibt der Eintrag bestehen — auf unbestimmte Zeit.
Der Ablauf
- Mindestdauer abwarten. Vor Ablauf von drei Monaten wird kein Aufhebungsantrag bearbeitet.
- Antrag stellen. Schriftlich bei der Stelle, die die Sperre führt, mit Identitätsnachweis. Ein Anruf reicht nicht.
- Wartefrist. Zwischen Antrag und tatsächlicher Aufhebung liegt eine Frist. Sie ist der Kern des Verfahrens: Der Entschluss soll nicht in derselben Stimmung umgesetzt werden, in der er gefasst wurde.
- Löschung. Erst danach verschwindet der Eintrag aus dem System und Anmeldungen sind wieder möglich.
Was mit dem Konto passiert
Ein gesperrter Spieler kann sich nicht anmelden, aber ein vorhandenes Guthaben verfällt nicht durch die Sperre. Anbieter zahlen bestehende Beträge nach Verifizierung aus; bei welchen Wegen das wie lange dauert, steht in unserer Auszahlungsübersicht. Rechnen Sie damit, dass die KYC-Prüfung in diesem Fall vollständig durchlaufen wird, auch wenn sie vorher nie nötig war.
Nach der Aufhebung
Die Sperre ist weg, die Limits sind es nicht. Das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € läuft unabhängig weiter und wird anbieterübergreifend geführt — LUGAS erklärt. Sinnvoll ist, vor der Wiederanmeldung ein eigenes, niedrigeres Limit zu setzen: Es lässt sich jederzeit senken, eine Erhöhung greift dagegen erst verzögert.
Wenn der Impuls zurückkommt
Eine erneute Sperre ist jederzeit möglich und beginnt wieder bei drei Monaten. Das ist kein Rückschritt, sondern der vorgesehene Gebrauch des Systems. Wer zwischen zwei Sperren steht, findet unter Hilfe bei Spielsucht die Anlaufstellen, die nicht am Anbieter hängen — darunter die kostenlose Beratung der BZgA unter 0800 1 372 700.