Glücksspielstaatsvertrag 2021: Was online in Deutschland wirklich erlaubt ist
Seit dem 1. Juli 2021 gibt es erstmals eine bundesweite Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Sie kommt mit einem Regelwerk, das kein anderer europäischer Markt in dieser Schärfe kennt.
Bis 2021 war der deutsche Online-Markt ein Widerspruch: gespielt wurde überall, erlaubt war fast nichts. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 — kurz GlüStV 2021 — haben die Länder diesen Zustand beendet und virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten erstmals bundesweit erlaubnisfähig gemacht. Wer die Erlaubnis will, muss allerdings ein Regelwerk akzeptieren, das den Markt technisch umbaut.
Was erlaubt werden kann
Drei Bereiche sind für eine bundesweite Erlaubnis geöffnet:
- Virtuelle Automatenspiele — das, was umgangssprachlich Online-Slots heißt.
- Online-Poker — in klar abgegrenzten Varianten und mit eigenen Auflagen.
- Sportwetten — bereits zuvor konzessioniert, jetzt in dasselbe System eingebunden.
Alles andere ist damit nicht automatisch erlaubt. Online-Tischspiele wie Roulette und Blackjack fallen nicht unter die bundesweite Erlaubnis, sondern liegen bei den einzelnen Ländern. Deshalb finden Sie bei einem Anbieter mit deutscher Lizenz in aller Regel Automaten — und auffällig wenig sonst.
Die vier Zahlen, die alles ändern
Der Vertrag greift nicht über Verbote einzelner Spiele, sondern über Grenzwerte im Spielablauf:
| Grenze | Wert | Wirkung |
|---|---|---|
| Höchsteinsatz je Spin | 1 € | kein Hochrisikospiel am Automaten |
| Mindestdauer je Spin | 5 Sekunden | maximal 720 Spins in der Stunde |
| Einzahlungslimit | 1.000 € je Monat | gilt anbieterübergreifend, nicht je Konto |
| Panikknopf | 24 Stunden | Sperre auf Knopfdruck, ohne Begründung |
Aus Einsatzgrenze und Spieltakt folgt eine Rechnung, die viele erst beim Nachrechnen überrascht: Wer eine Stunde lang ohne Pause mit dem vollen Euro spielt, setzt höchstens 720 € um. Das ist der eigentliche Hebel des Gesetzes — nicht die Auszahlungsquote des Spiels.
Verboten bleibt
- Jackpots — progressive, anbieterübergreifend anwachsende Gewinntöpfe sind unter der deutschen Erlaubnis nicht zulässig.
- Autoplay — jeder Spin muss ausgelöst werden, automatische Serien sind ausgeschlossen.
- Paralleles Spiel — mehrere Automaten gleichzeitig laufen zu lassen, ist nicht vorgesehen.
- Werbung zur Hauptsendezeit — für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker gelten zeitliche Beschränkungen im Rundfunk und im Internet.
Wer kontrolliert das
Zuständig ist seit 2023 die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Sie erteilt die Erlaubnisse, führt die öffentliche Liste der erlaubten Anbieter und geht gegen nicht erlaubte Angebote vor. Wie Sie diese Liste in zwei Minuten selbst prüfen, steht in unserem Leitfaden zur GGL-Whitelist.
Was das für Spieler praktisch heißt
Drei Dinge ändern sich spürbar. Erstens: Das Einzahlungslimit ist kein Kontolimit. Es wird über das zentrale System LUGAS geführt und zählt zusammen, was Sie bei allen erlaubten Anbietern einzahlen — wie das technisch funktioniert, lesen Sie hier. Zweitens: Eine Sperre ist bundesweit wirksam, nicht anbieterbezogen; das Sperrsystem OASIS greift überall. Drittens: Auf den Einsatz entfällt eine Steuer von 5,3 %, die der Anbieter abführt und die sich im Spielangebot niederschlägt.
Und der Rest des Marktes?
Anbieter mit Lizenz aus Malta, Curaçao, Anjouan oder Tobique werben weiter auf Deutsch, unterliegen aber nicht diesen Regeln — und stehen nicht auf der Whitelist. Was das rechtlich bedeutet und welche Rolle die Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten spielt, behandeln wir getrennt unter Casino ohne deutsche Lizenz.