Casino-Gewinne versteuern: Wann das Finanzamt zugreift
Die kurze Antwort lautet: in aller Regel gar nicht. Die lange Antwort hat drei Ausnahmen, und eine davon betrifft mehr Menschen, als man denkt.
Gewinne aus Glücksspiel sind in Deutschland grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Der Grund ist systematisch: Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten, und ein Zufallsgewinn fällt unter keine davon. Es fehlt an einer planmäßigen Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften.
Die drei Ausnahmen
1. Gewerbsmäßiges Spiel
Wer nachweislich planmäßig, mit erheblichem Zeitaufwand und unter Ausnutzung von Können Einkünfte erzielt, kann als gewerblich eingestuft werden. Die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung haben das insbesondere für Poker angenommen — dort spielt Können nachweisbar eine Rolle. Bei Automatenspielen ist der Weg praktisch versperrt: Wo nur der Zufall entscheidet, gibt es kein planmäßiges Erzielen.
2. Erträge aus dem Gewinn
Der Gewinn selbst ist steuerfrei — was Sie damit erwirtschaften, nicht. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus angelegtem Geld unterliegen der Abgeltungsteuer wie bei jedem anderen Kapital auch.
3. Preisgelder mit Gegenleistung
Wenn eine Zahlung nicht für Glück, sondern für eine Leistung fließt — Antrittsgeld, Sponsoring, Werbeauftritt bei einem Turnier —, ist sie steuerpflichtig, auch wenn sie im selben Umfeld anfällt.
Was Sie aufbewahren sollten
- Auszahlungsbestätigung des Anbieters mit Datum und Betrag,
- Kontoauszug mit dem Eingang,
- Kontohistorie oder Spielprotokoll, soweit der Anbieter es bereitstellt,
- bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis zusätzlich den Schriftverkehr — dort ist die Herkunftsfrage erfahrungsgemäß hartnäckiger.
Nicht verwechseln
Die Spieleinsatzsteuer von 5,3 % hat mit Ihrer Steuererklärung nichts zu tun. Sie wird vom Anbieter auf den Einsatz abgeführt, bevor überhaupt ein Gewinn entsteht, und taucht in Ihrer Veranlagung nirgends auf.